Sport nur noch mit 2G

Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW ist ab heute, 24.11.2021, gültig.
Für uns bedeutet dieses, dass nur noch Personen mit 2G die Sportstätten betreten dürfen.
Also Sportler, Trainer, Zuschauer, Eltern müssen den 2G-Nachweis erbringen.
Ausnahme gibt es nur für Kinder und Jugendliche bis zu einem alter von 15 Jahren.
Schüler in diesem Alter gelten als getestet und dürfen Zutritt gekommen.
Hier in der Anlage die aktulle Umsetzung für den SC Hennen.